Aktuelle
Termine und Fristen
Abgabe des Praktikums-Berichts
im WS 2023/24:
bis Mittwoch, 10. Januar 2024, per Email an den PX-Beauftr. (Prof. Illies )
(pdf-Datei mit Deckblatt samt Unterschrift und Stempel des Unternehmens)
Praxisseminar im WS 2023/24 (B-PXK):
Tag:
Mittwoch, 24. Januar 2024
Ort:
Räume: Mitteilung an angemeldete Teilnehmer etwa eine Woche vor dem Seminartermin
Beginn:
08:15 Uhr
Ende:
ca. 13:00 Uhr
Abgabe Praktikumszeugnis für
WS 2023/24
bis spätestens Montag, 15.
April
2024 (PX-Amt)
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Allgemeine Hinweise zum
Praxis-Semester (Bachelor
Studiengang Mathematik)
Dauer des Praktikums
Ein
praktisches Studiensemester umfaßt ein 18 wöchiges Praktikum (genauer: mind. 18, höchstens 21 Wochen)
in
einem Unternehmen (Industrie, Banken, Versicherung) oder in einer
öffentlichen Institution (Forschungsinstitut, Ämter
o.ä.). Dazu kommen weitere 2+2 SWS PX
begleitender
LV (Projekte) sowie das Praxisseminar.
Zeitliche
Lage
Prakt. Studiensemester = 5.
Fachsemester (i.A. Wintersemester)
Aufbau des Praxissemesters
Das
praktische
Studiensemester im BA Studiengang (Praxis-Semester, kurz: PX-Semester) beinhaltet folgende
Studien- und Prüfungselemente:
- Praktikum (18 Wochen)
- Praxisseminar (PS) und Praxisbericht
- Zwei Projekte zum Praktikum
(Praxis begleitende LV) z.B.
(a) Objektorientierte
Programmierung (PXO)
(b) Statistik
Software (PXS)
(c) Fallbeispiele
"Recht" (PXR).
PX-Begleitende LV
("Projekte zum Praktikum")
Die "Praxis begleitenden
Lehrveranstaltungen" sind autonome Komponenten des Praktikums in Form
von Projektarbeiten.
Diese Module (PXS, PXO, PXR)
sind eigenständige Veranstaltungen. Das
(Betriebs-) Praktikum sollte so platziert
werden,
dass - je nach der zeitlichen Lage - keine Kollision
mit den "Projekten zum Praktikum" entsteht; letztere können also
auch vor Beginn oder nach Ende des Praktikums stattfinden.
Praxisseminar
(PX-Seminar)
Das PX-Seminar bildet
das abschließende
Prüfungselement des (Betriebs-) Praktikums.
Das Seminar findet am
Ende des Semesters statt, also gegen Ende Januar.
Im Allgemeinen finden die Seminare an einem Freitag
statt.
Beachten
Sie : Das PX-Seminar (PS) ist eine Prüfungsleistung. Folglich
müssen Sie sich - wie bei jeder Prüfung - zur
Teilnahme
am PX-Seminar rechtzeitig ANMELDEN.
Im PX-Seminar
berichtet jede/r Praktikant/in in einem ca. 10-minütigen
Kurzreferat (zzgl. ca. 5 Minuten Diskussion) über die
wichtigsten Tätigkeiten während des Praktikums (i.e. Branche,
Firma, Abteilung, Aufgabenstellung, durchgeführte
Tätigkeiten, kritische Wertung des PX).
Als
Präsentationsmedium können Tafel, Overhead-Folien und
Notebook verwendet werden (Beamer sind i.A. in den Hörsälen
vorhanden, Notebooks
müssen
mitgebracht werden) .
Beim PX Seminar
besteht Anwesenheitspflicht.
Praktikumsbericht
Der schriftlich ausgearbeitete Praktikumsbericht (ca. 15 - 25 Seiten)
muß spätestens zwei Wochen vor dem Praxisseminar im
Sekretariat des Fachbereichs oder beim Beauftragten der praktischen
Studiensemester (elektronisch, als pdf-Datei) eingereicht
werden - auch wenn das Praktikum bis
dahin noch nicht vollständig abgeschlossen wurde (Einsenden per
Post oder persönliche Abgabe in U222).
Der Bericht muss vor der Abgabe dem persönlichen Betreuer im
Unternehmen vorgelegt und von diesem geprüft und
unterzeichnet werden. Die Kontaktdaten des Betreuers sollten Sie
ebenfalls im Bericht angeben.
Hinweis
Über die genaue
zeitliche Termin- und Raumplanung
für das Praxisseminar informieren Sie sich bitte rechtzeitig
über den Aushang! Eine persönliche Einladung an die
Praktikanten erfolgt in der Regel nicht.
Ausbildungsvertrag
Ausbildungsstelle
Der Student benennt eine geeignete Ausbildungsstelle innerhalb einer
Frist (in Ausnahmefällen mit Hilfe
des Praktikantenamtes)
Abschlußmodus
(Vertrag)
Zustimmung der
Fachhochschule vor Vertragsabschluß, Vertragsabschluß durch
den Studenten, eine Vertragsausfertigung ist unverzüglich dem
Praktikantenamt vorzulegen.
Ausfallzeiten
Ausfallzeiten durch
Krankheit bis zu maximal 5 Tagen
sind enthalten. Im Krankheitsfall: Ärztliche Bescheinigung beim
Arbeitgeber vorlegen. Wird das Praktikum länger als
(insgesamt) 5 Tage unterbrochen, sind diese komplett
nachzuholen. Das gilt auch im Falle von Betriebsferien,
Kurzarbeit und ähnlichen Hinderungsgründen.
Auflösung
Hinweis:
Hat die praktische Ausbildung den
Ausbildungsbestimmungen nicht entsprochen, kann die
Prüfungskommission die ganze oder teilweise Wiederholung des
praktischen Studiensemesters verlangen (§37, Abs. 2, RaPO).
Beachten Sie also: Nichtverwirklichung des
Ausbildungsplanes, unzureichende Ausbildungsinhalte, mangelhafte
Betreuung seitens der Ausbildungsstelle aber auch Verstöße
gegen die Ordnung an der Ausbildungsstelle erfordern sofortige
Mitteilung an das Praktikantenamt bzw. den Praxisbeauftragten
durch den Studenten.
Betreuung
In organisatorischen
Fragen das Praktikantenamt, in fachlichen Fragen der Beauftragte
für die praktischen Studiensemester des Fachbereichs.
Vergütung
Kein rechtlicher
Anspruch auf Vergütung, Vergütung werden auf die Leistungen
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz angerechnet.
Versicherung
Gegen
Arbeitsunfälle ist der Student über die für den
Ausbildungsbetrieb zuständige Berufsgenossenschaft versichert.
Eine Haftpflichtversicherung wird dem Studenten dringend empfohlen.
Im Falle eines Auslandspraktikums bestehen i.A. andere Modi
bezüglich Versicherung, BAFöG etc. Bitte informieren Sie sich
unbedingt beim Praktikanten- und Auslandsamt.
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Zusammenfassung:
Betreuung, Anerkennung, Bericht, Zeugnis
Die
erfolgreiche Durchführung des praktischen Studiensemesters setzt
eine enge
Zusammenarbeit zwischen
Ausbildungsstellen, Studierenden und Fachhochschule
voraus. Ihr jeweiliger Beauftragter für die praktischen
Studiensemester wird
deshalb nach Möglichkeit während Ihres Praktikums mit
Ihrer
Ausbildungsstelle
Kontakt
aufnehmen.
Unabhängig davon sind Sie als Praktikant/in angehalten, den
Beauftragten für die praktischen
Studiensemester über einen
nicht
ordnungsgemäßen, d.h. vom Ausbildungsziel und
Ausbildungsinhalt (gem.
Ausbildungsplan der StPO) abweichenden Verlauf des Praxissemesters,
umgehend in
Kenntnis zu setzen.
Andernfalls
kann die Prüfungskommission die
Anerkennung der
erfolgreichen Ableistung des praktischen
Studiensemesters verweigern. Die
Prüfungskommission
entscheidet darüber, ob die erfolgreiche Ableistung
des
praktischen Studiensemesters festgestellt werden
kann.
Hierbei
werden berücksichtigt:
- Praktikumszeugnis der
Ausbildungsstelle
-
Praxisbericht (zwingend mit einem Prüfungsvermerk der
Ausbildungsstelle versehen)
- Inhaltliche
Gestaltung des Praktikums hinsichtlich der Ausbildungsziele
- Praxisseminar
- Erfolgreiche
Teilnahme an den Praxis begleitenden Lehrveranstaltungen
(Projekte)
Weiteres entnehmen
Sie bitte der
SPO Mathematik (in neuem Tab öffnen)
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Anrechnungsmöglichkeiten
Detailierte
Hinweise finden Sie in der RaPo
(Rahmen-Prüfungsordnung) sowie über die Internetseite (in neuem Tab öffnen)
http://www.hs-regensburg.de/studium/studium-organisieren/praktikum.html
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